Diako Thüringen

HINWEISE UND BESCHWERDEN

„Wenn du zufrieden bist, sag es weiter.
Bist du unzufrieden, sag es uns!"

Die Diako Thüringen gem. GmbH und ihre Tochtergesellschaften (kurz Diako-Unternehmensgruppe) befolgen den Grundsatz, mit Klientinnen und Klienten, Angehörigen, Beschäftigten sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

Unser Ziel ist es, Gesetze, Vorschriften und interne Regeln einzuhalten. Wir möchten Verstöße jeglicher Art frühzeitig erkennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für betroffene Personengruppen sowie die Diako Unternehmensgruppe zu vermeiden. Falls Verstöße, Grenzverletzungen und Fehlverhalten vorkommen, wollen wir diese aufdecken und abstellen.

Wir wollen uns zudem stetig verbessern. Damit uns dies gelingt, möchten wir bzw. unsere externe Ombudsstelle (Hinweisgeberschutzgesetz) mit dir in Austausch treten und gemeinsam eine Lösung für dein Anliegen finden.

Wir bieten dir verschiedene Meldewege für Hinweise und Beschwerden. Die Diako-Unternehmensgruppe beachtet die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zum Schutz von hinweisgebenden Personen (sog. „Whistleblowern“). Dafür nutzen wir ein Hinweisgebersystem mit der Möglichkeit, Rechtsverstöße vertraulich und auch anonym zu melden.

Folgende Verstöße (gemäß § 2 HinSchG) fallen darunter:

Bei diesen Inhalten handelt es sich um bußgeld- und/oder strafrechtlich relevante Anlässe.

Meldung über Hinweisgebersystem

Folgende Meldewege stehen zur Verfügung

Jeder Hinweis wird sorgfältig und unter Einhaltung der Vertraulichkeit und des Schutzes des Hinweisgebers geprüft. Sollten Anhaltspunkte für einen Regelverstoß vorliegen, so wird eine weiterführende Untersuchung durch die externe Ombudsstelle unseres Dienstleister Althammer & Kill GmbH & Co. KG erfolgen. Dieser gewährleistet, dass die Mitarbeitenden oder Führungskräfte der Diako-Unternehmensgruppe den Namen des Hinweisgebenden nicht erfahren, es sei denn, dass ausdrücklich vorher eingewilligt wurde.

Binnen 7 Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsmeldung erfolgt eine Unterrichtung über die geplanten und bereits durchgeführten Folgemaßnahmen. Die Meldung wird im digitalen Meldesystem dokumentiert und entsprechend der gesetzlichen Löschfristen gelöscht.

Meldung über zentrales Beschwerdemanagement